Sportlärm ist ein Problem unserer Zeit. Die Geräusche von Sportanlagen, z.B. Fußballfelder, Bolz- oder Tennisplätze, führen häufig zu Konflikten mit der Wohnnachbarschaft. Während die einen ihren Feierabend in Ruhe genießen möchten, suchen andere ihre Erholung in nahe gelegenen Sportanlagen.
Um diesen Konflikt zu lösen, wurde die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) erlassen, in der Immissionsrichtwerte festgelegt sind. Die Immissionsrichtwerte unterscheiden sich, je nach Gebietsart (z.B. Reines Wohngebiet oder Gewerbegebiet) und Tageszeit (tags, Ruhezeiten, nachts).
Zu dem Thema "Sport- und Freizeitlärm" finden Sie hier weitere Informationen.
Eichthalstraße 5
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Ebersberg
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