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Technische Hochwasserschutzmaßnahmen

Wo Menschen und Sachwerte von Überschwemmungen bedroht sind, ist technischer Hochwasserschutz unverzichtbar. Deiche und Mauern bieten Schutz bis zu dem Hochwasser, für das sie bemessen wurden – dem so genannten Bemessungsabfluss. Das ist in Bayern in der Regel ein hundertjährlicher Abfluss (HQ100). Darunter versteht man den Abfluss eines Gewässers, der an einem Standort im Mittel alle 100 Jahre einmal überschritten wird. Da es sich um einen Mittelwert handelt, kann dieser Abfluss innerhalb von 100 Jahren auch mehrfach auftreten.

Technische Hochwasserschutzmaßnahmen haben bei allen segensreichen Wirkungen für Siedlungen und Wirtschaftsflächen einen entscheidenden Nachteil: Es kann und wird immer ein Hochwasser geben, das höher ist als die Schutzbauten. Bleiben die regelmäßigen Überschwemmungen aus, fühlen sich die Menschen leicht zu sicher. Gebäude rücken immer näher an die Hochwasseranlagen heran und immer größere Werte werden angehäuft. Ein Hochwasser, das dann die geschützte Höhe übertrifft, richtet große Schäden an.

Der technische Hochwasserschutz muss sich daher auf den Schutz der bestehenden Bebauung beschränken und darf keinesfalls dazu dienen, weitere hochwassergefährdete Gebiete zu bebauen.

Die verschiedenen Möglichkeiten des technischen Hochwasserschutzes (Deiche, Rückhaltebecken, Flutpolder, mobile Elemente usw.) werden auf den Seiten des Bayerischen Landesamtes für Umwelt erläutert.
Darüber hinaus möchte das Landratsamt Ebersberg auf die im Juni 2014 erschienene Hochwasser-Broschüre „Hochwasserschutz Aktionsprogramm 2020 plus“ des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz aufmerksam machen. Ziel ist es verstärkt über die Bedeutung und Wirkungsweise von Hochwasserschutzmaßnahmen aufzuklären.

Wasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz

Eichthalstraße 5
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