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Überschwemmungsgebiete im Landkreis Ebersberg

Maßnahmen zum Hochwasserschutz

Maßnahmen für einen Hochwasserschutz in der Fläche (z.B. Aufforstungen, Schaffung von Dämmen und Geländemulden, Aufweitungen der Gewässer etc.) gestalten sich hinsichtlich ihrer Umsetzung häufig als problematisch, da oftmals das Einverständnis der Grundstückseigentümer für die angedachten Maßnahmen nicht erlangt werden kann und auch die gesetzlich vorgeschriebenen wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren für entsprechende Maßnahmen sehr komplex und aufwändig sind, da in diesen Verfahren eine Vielzahl von Belangen zu berücksichtigen ist.

Nicht außer Acht gelassen werden darf im Zusammenhang mit der Problematik „Hochwasserschutz“ auch die Tatsache, dass die Bewirtschaftung der Gewässer selbst, also z.B. die Art der Gewässerunterhaltung und -pflege, Ausbaumaßnahmen an einem Gewässerlauf usw., einen bedeutenden Einfluss auf Rückhaltevermögen und Abflussverhalten eines Gewässers haben.

Frau Baumann Sachbearbeiterin
08092 823 184
08092 823 9184
U.13
 
Herr Feuchtenberger Sachbearbeiter
08092 823 182
08092 823 9182
U.47
 
Herr Kroiss Sachbearbeiter
08092 823 486
08092 823 9486
U.13
 
Wasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg Kartenansicht