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Wasserrechtliche Genehmigungspflichten bei Bauvorhaben - auf einen Blick!

Bei der Realisierung von Bauvorhaben gilt es eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen zu beachten, die außerhalb des Baurechts gelten.
Einen bedeutsamen Platz nimmt hier das Wasserrecht ein, aus dem sich eine Reihe von Genehmigungspflichten für den Bauherrn ergeben kann; siehe "Informationsblatt für Bauvorhaben in wasserwirtschaftlich bedeutsamen Bereichen".

Betroffen können u.a. die Bereiche Lage im Wasserschutzgebiet, Lage im Überschwemmungsgebiet, Lage im 60-Meter-Bereich eines GewässersNiederschlagswasserbeseitigung sowie die Frage nach einer gegebenenfalls notwendigen Bauwasserhaltung und einem damit möglicherweise einhergehenden Grundwasseraufstau während der Bauphase sowie im Bauendzustand sein.

Frau Baumann Sachbearbeiterin
08092 823 184
08092 823 9184
U.13
 
Herr Buschek Sachbearbeiter
08092 823 484
08092 823 9684
U.15
 
Herr Feuchtenberger Sachbearbeiter
08092 823 182
08092 823 9182
U.47
 
Herr Kroiss Sachbearbeiter
08092 823 486
08092 823 9486
U.13
 
Herr Seemüller Sachbearbeiter
08092 823 482
08092 823 9482
U.47
 
Herr Zinner Sachbearbeiter
08092 823 646
08092 823 9646
U. 47
 
Wasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg Kartenansicht