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Energiekostenzuschuss für Sportvereine

Die Staatsregierung hat am 20.12.2022 ein Unterstützungspaket für den bayerischen Sport beschlossen, das u.a. einen allgemeinen Energiepreiszuschuss für Sport- und Schützenvereine vorsieht.

Die Auszahlung erfolgt auf gesonderten Antrag gemeinsam mit der Auszahlung der Vereinspauschale 2023 zunächst pauschal ohne weitere Prüfung in Höhe von 80 Prozent einer einfachen Vereinspauschale.

Da der allgemeine Energiepreiszuschuss auf dem bestehenden Verteilsystem der Vereinspauschale aufbaut, kann der Zuschuss ausschließlich Vereinen gewährt werden, die im Förderjahr 2023 Vereinspauschale erhalten.

Etwaige Überzahlungen werden erst im Nachgang bei Vorliegen der Jahresrechnungen 2023 mit der Vereinspauschale 2024 verrechnet.

Die tatsächlichen Energiemehrkosten müssen bis zum 30.04.2024 in einem Verwendungsnachweis mitgeteilt sowie durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z. B. Jahresrechnung) nachgewiesen werden. 

Landratsamt Ebersberg
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