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Staatliche Vereinspauschale & Jugendsport- und Übungsleiterförderung des Landkreises

Die Vereinspauschale bemisst sich nach der

  • Anzahl an erwachsenen Vereinsmitgliedern: einfache Gewichtung
  • Anzahl an sonstigen Mitglieder, d.h. an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen: 10-fache Gewichtung
  • Anzahl der gültigen Übungsleiterlizenzen, die der Verein für seinen Sportbetrieb einsetzt. Bei der Berechnung werden die Lizenzen entsprechend den sich aus der jährlich ausgegebenen Lizenzliste ergebenden Punktwerten gewichtet.

Abgabefrist für die Anträge und aller Unterlagen ist jeweils der 01. März. des aktuellen Förderjahres. Entscheidend ist hierbei der Poststempel.

Zusätzlich zu den staatlichen Zuschüssen und ohne gesonderten Antrag fördert der Landkreis Ebersberg die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie die Jugendarbeit in Sport- und Schützenvereinen einschließlich des Sportschützengaues Ebersberg grundsätzlich mit

  • 3,00 Euro für jedes Mitglied, das dem Verein zum Jahresbeginn angehört und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
  • 80 Euro für jede nach den staatlichen Richtlinien anerkannte volle Übungsleiterlizenz, die der Verein im laufenden Jahr einsetzt,
  • 40 Euro für jede nach den staatlichen Richtlinien anerkannte Zusatzlizenz bzw. mit einem weiteren Verein geteilte Volllizenz, die der Verein im laufenden Jahr einsetzt.

Berechnungsgrundlage sind die Antragsunterlagen im Rahmen der staatlichen Vereinspauschale bzw. die Bestandserhebung des BLSV, die uns bis 15.05. des Förderjahres vorliegt. Die Übungsleiterförderung setzt voraus, dass die jeweilige Gemeinde einen Zuschuss in mindestens gleicher Höhe gewährt.

Seit 2023 gibt es ein vom Freistaat Bayern bereitgestelltes zentrales Online-Verfahren zur Beantragung der Vereinspauschale. Antragsstellende können zwischen folgenden Methoden zur Authentifizierung auswählen:

  • Softwarezertifikat Authega
  • eID-Funktion des Personalausweises bzw. des elektronischen Aufenthaltstitels
  • Elster-Unternehmenskonto

Den Antrag können Sie unter "Antrag Vereinspauschale" ausfüllen. Sie können jedoch nach wie vor den vom Landratsamt Ebersberg bereitgestellten Antrag verwenden.

Antragsformular (siehe PDF)

Herr Kiefhaber Sachbearbeiter
08092 823 156
08092 823 9156
U.85
 
Landratsamt Ebersberg
Bildung und IT

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg +49 8092 823 0 +49 8092 823 210 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

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