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Oldtimerkennzeichen

Für ein Fahrzeug dessen Erstzulassung 30 Jahre oder länger zurückliegt und das vornehmlich der Pflege kraftfahrtechnischen Kulturgutes dient, kann auf Antrag ein historisches Kennzeichen zugeteilt werden. Das Fahrzeug wird dann pauschal besteuert. Die Jahressteuer beträgt für Krafträder 46,02 Euro und für alle anderen Fahrzeuge 191,73 Euro.

Bei zugelassenen Fahrzeugen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • bisherige(s) Kennzeichenschild(er)
  • positives Oldtimergutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfers nach § 23 StVZO (Mindestalter: 30 Jahre, Berechnungsgrundlage ist die Erstzulassung)
  • elektronische Versicherungsbestätigung -eVB-(7-stellige Codenummer)
  • 31,20 € bis 47,20 € je nach Verwaltungsaufwand
Herr Reiter Sachgebietsleiter
08092 823 331
 
Frau Huber Stellvertretende Sachgebietsleiterin
08092 823 332
 
Herr Aichhorn Sachbearbeiter
08092 823 348
 
Herr Colapietro Sachbearbeiter
08092 823 556
 
Herr Heeb Sachbearbeiter
08092 823 534
 
Frau Stocker Sachbearbeiterin
08092 823 349
 
Landratsamt Ebersberg
Kfz-Zulassung, Führerscheinstelle, Bürgerbüro

Kolpingstraße 1
85560 Ebersberg 08092 823-341 08092 823-359 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Montag 7.30 - 12 Uhr
Dienstag 7.30 - 15 Uhr
Mittwoch 7.30 - 12 Uhr
Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag 7.30 - 12 Uhr