Suche

Radverkehrsförderung

Überblick Förderprogramme des Bundes und des Freistaats Bayern

Eine Übersicht zu den Förderprogrammen des Bundes sowie alle bayerischen Fördermöglichkeiten finden Sie unter www.radverkehr.bayern.de/foerderung sowie in den unten aufgeführten Dokumenten.

Förderkompass Kommunalrichtlinie

Der Förderkompass Kommunalrichtlinie hilft bei der Suche nach verschiedenen Fördermöglichkeiten für Klimaschutzprojekte.

Zielgruppen: Hochschulen, Kitas, kommunale Unternehmen, Kommunen, Privatunternehmen, Religionsgemeinschaften, Schulen, Stiftungen, Vereine, Wasserwirtschaftsverbände etc.

Weitere Infos: www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderkompass

Förderlandkarte & Förderfibel

Die Förderlandkarte des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) sowie die Förderfibel des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) informieren über die aktuellen Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten des Bundes und der Länder zum Radverkehr. Dazu gehören auch Radwege an Bundes- und Landesstraßen, die Städtebauförderung, Landesbauordnungen, EFRE-Mittel und Fördermöglichkeiten im Rahmen der ländlichen Entwicklung.

Sonderprogramm "Stadt und Land"

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) verlängert das Sonderprogramm "Stadt und Land" bis 2028. Insgesamt stehen weitere 805 Millionen Euro bereit.

Mit den Finanzhilfen sollen Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur mit Blick auf ein flächendeckendes Angebot, bevorzugt durch interkommunale Maßnahmen, insbesondere Stadt-Umland-Verbindungen einschließlich Maßnahmen zur Bildung interkommunaler Radverkehrsnetze, gefördert werden - unter anderem:

  • Neu-, Um- und Ausbau flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze,
  • eigenständige Radwege,
  • Fahrradstraßen,
  • Radwegebrücken oder -unterführungen (inkl. Beleuchtung und Wegweisung),
  • Abstellanlagen und Fahrradparkhäuser,
  • Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr wie getrennte Ampelphasen (Grünphasen),
  • Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten zur Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger und
  • Lastenradverkehr

O.g. Maßnahmen werden mit bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Im Falle finanzschwacher Kommunen sind Förderungen bis zu 90 % möglich. Förder­voraus­setzungen sind u.a., dass die Maßnahmen ohne finanzielle Beteiligung des Bundes erst zu einem späteren Zeitpunkt oder überhaupt nicht realisiert würden. Die Fördertatbestände im Einzelnen können der Verwaltungs­vereinbarung oder der FAQ-Liste entnommen werden.

 Weitere Infos:

Förderung Fahrradparken an Bahnhöfen

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) fördert das "Fahrradparken an Bahnhöfen". Dazu gehört u.a. die Planung und der Bau von Fahrradparkhäusern, großen Sammelschließanlagen und automatischen Fahrradparktürmen an Bahnhöfen des Schienenpersonenverkehrs, an Busbahnhöfen und zentralen Stationen des ÖPNV.

Begrüßt wird die Nachnutzung von leerstehenden oder untergenutzten Räumen im Bahnhofsumfeld. Gefördert werden zudem flankierende Baumaßnahmen zur Anbindung von Fahrradparkhäusern an das Radwegenetz.

Förderberechtigte

Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, welche die förderfähigen Maßnahmen auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung durchführen können

Fördergeber Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
Ziele der Förderung Durch die Errichtung dieser Fahrradparkhäuser soll der Radverkehr sowie die intermodale Nutzung von Radverkehr und Öffentlichem Personenverkehr nachhaltig gestärkt und ein wesentlicher Beitrag zur Einsparung von Treibhausgas-Emissionen geleistet werden.
Fördergegenstände
  • (modulare) Fahrradparkhäuser und große Sammelschließanlagen
  • automatische Fahrradparktürme
  • Umnutzungen von untergenutzten oder leerstehenden Flächen in Bestandsgebäuden und Räumen im
  • unmittelbaren Bahnhofsumfeld, z.B. von ehemaligen Bahnempfangs- und Bahnbetriebsgebäuden, PkwParkhäusern, großflächigen Keller- und Bunkeranlagen
Höhe der Förderung
  • max. 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
  • bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für finanzschwache Kommunen
Einreichung Projektskizzen/ Antragsfrist
  • 1. Phase = Interessensbekundungsphase: Einrichung der Projektskizzen vom 15. März bis 07. Mai 2023
  • 2. Phase = Antragsverfahren: Förmliche Antragsstellung ab Juli 2023
Weitere Infos https://www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme/Radverkehr/InvestiveMassnahmen/Foerderaufruf_Fahrradparken/foerderaufruf__fahrradparken_node.html
ASP/ Hotline

Telefon: 0221/5776-5099

E-Mail: fahrradparken@balm.bund.de

Mo - Do: 09:00 - 11:45 Uhr | 13:15 - 14:45 Uhr

Fr: 09:00 - 11:45 Uhr

Fördermittelberatung für investive Radverkehrsprojekte

Die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH unterstützt Kommunen im Auftrag der deutschen Bundesregierung im Rahmen des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) bei der Inanspruchnahme bestehender Förderinstrumente für Investitionen. In diesem Zusammenhang wurde ein kostenloses Beratungsangebot für kommunale Gebietskörperschaften im Förderbereich investive Radverkehrsinfrastruktur entwickelt. Nach Abschluss eines Pilotprojektes startet PD nun in die erste Serie und ist auf der Suche nach zehn interessierten Kommunen mit Einwohnerzahlen < 150.000.

Weitere Informationen zum Programm sind dem Flyer zu entnehmen. Ansprechpartner für weitere Fragen: Philipp Deichmann, philipp.deichmann@pd-g.de.

Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans

Mit dem beschlossenen Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) 3.0 soll der Radverkehr bis zum Jahr 2030 vielfältig werden. Mit breit angelegten Fördermaßnahmen in Bund, Ländern und Gemeinden sollen die Rahmenbedingungen für den Radverkehr verbessert werden.

Förderberechtigte
  • Alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts
  • Natürliche Personen können zur Durchführung des Vorhabens mit einer juristischen Person des privaten Rechts zusammenarbeiten, die einen
  • entsprechenden Antrag einreicht.

Die Antragstellerinnen/Antragsteller müssen die zur erfolgreichen Bearbeitung der im Vorhaben beschriebenen Aufgaben nötige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung besitzen. Die Antragstellerinnen/Antragsteller müssen ferner eine ausreichende Bonität nachweisen.                                    

Fördergeber Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Leitziele der Förderung

Gefördert werden nicht investive Vorhaben im Bereich des Radverkehrs, die die Leitziele des NRVP 3.0 aufgreifen und
der Umsetzung der Radverkehrsstrategie des Bundes dienen. Der NRVP 3.0 fokussiert auf vier Handlungsstränge:

  • Fahrrad und Politik
  • Fahrrad und Infrastruktur
  • Fahrrad und Mensch
  • Fahrrad und Wirtschaft
Fördergegenstände

Dazu zählen beispielsweise:

  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
  • Informations- und Kommunikationskampagnen
  • Wettbewerbe
  • Sonstige geeignete Vorhaben, die der Koordinierung und Förderung des Radverkehrs dienen.
Zuschuss
  • grundsätzlich bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, sofern die nachfolgenden Regelungen nichts anderes bestimmen:
    • Für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen erfolgt eine Förderung in Höhe von bis zu 50 %.
    • Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhöht sich die Förderquote auf bis zu 70 %. Dabei wird für mittlere Unternehmen ein Aufschlag von 10 % und bei kleinen und Kleinstunternehmen ein Aufschlag von 20 % berücksichtigt.
    • In Ausnahmefällen kann auch eine Zuwendung als Vollfinanzierung bewilligt werden, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller an der Durchführung des Vorhabens kein oder nur ein geringes wirtschaftliches oder ideelles Interesse hat, das gegenüber dem Bundesinteresse nicht ins Gewicht fällt, und wenn das Vorhaben nur bei Übernahme sämtlicher zuwendungsfähiger Ausgaben durch den Bund durchgeführt werden kann.
    • Daneben können Vorhaben ausnahmsweise als Festbetragsfinanzierung gefördert werden, wenn die zuwendungsfähigen vorhabenbezogenen Ausgaben oder Kosten für das einzelne Vorhaben nicht mehr als 30 000 Euro betragen.
Einreichung Projektskizzen/ Antragsfrist 1. August des laufenden Jahres/ Antragseinreichung erfolgt erst nach positiver Auswahl der Projektskizzen
Weitere Infos https://www.bag.bund.de/DE/Foerderprogramme/Radverkehr/NichInvestiveMassnahmen/nichinvestivemassnahmen_node
ASP Hotline: 0221/5776-5099
E-Mail: nrvp@bag.bund.de

Förderaufruf - Nationale Klimaschutzinitiative (NKI)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert mit der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) modellhafte investive Radverkehrsprojekte.

Gefördert werden Maßnahmenbündel, also Kombinationen aus unterschiedlichen investiven Einzelmaßnahmen, die in der Summe ein erhöhtes Radverkehrsaufkommen generieren und Bürger*innen zum Fahrradfahren animieren. Ein solches Bündel kann etwa der Ausbau von Fahrradachsen in Kombination z.B. mit Fahrradabstellanlagen, Lade- und Reparaturstationen sein. Einzelmaßnahmen sind nicht zuwendungsfähig.

Für Skizzen, die ab dem 01.09.2022 eingereicht werden, gilt, dass Radwege auf Wirtschaftswegen nur dann gefördert werden, wenn diese gemäß dem jeweiligen Straßengesetz als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet sind bzw. gewidmet werden. Eine Beschilderung des gewidmeten Radwegs mit dem Zusatzzeichen „Landwirtschaftlicher/Forstwirtschaftlichen Verkehr frei“ ist jedoch möglich. Die Wege müssen den Vorgaben der StVO entsprechen und die Empfehlungen der FGSV (ERA 2010) berücksichtigen.

Programmlaufzeit/ Einreichungsfristen:

  • 01. Sept. 2023 bis 31. Okt. 2023
  • 01. März 2024 bis 30. Apr. 2024
  • 01. Sept. 2024 bis 31. Okt. 2024

Weitere Informationen:

Fördermöglichkeiten für Abbiegeassistenten

Das Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) setzt das Programm mit einer neuen Förderrunde für den Einbau von Abbiegeassistenten fort. Förderungen können beantragt werden von:

  • Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs können den Einbau von Abbiegeassistenten in schwere Nutzfahrzeuge ab 7,5 Tonnen wieder über das De-Minimis-Programm fördern lassen.
  • Alle anderen (bspw. Kommunen, Reisebus-Unternehmen, kommunale Unternehmen) können ihre Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse ab neun Sitzplätzen über unser Förderprogramm „Abbiegeassistenzsysteme" fördern lassen. In diesem Förderprogramm sind für 2022 insgesamt 9,25 Millionen Euro vorgesehen.

Weitere Informationen: BMDV - Neue Förderrunde für Abbiegeassistenten (bmvi.de) | AAS (Abbiegeassistenzsysteme) - Antragsportal des BMVI (bund.de)

Fördermöglichkeiten für E-Lastenräder

Der Kauf von einem Lastenfahrrad oder einem Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung kann unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst werden:

Förderberechtigte Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/ Vereinigung
Fördergeber Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
Förderung Kauf von E-Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E-Lastenfahrradanhänger), die im Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und im kommunalen Bereich eingesetzt werden.
Zuschuss 25 Prozent; maximal aber 2.500 € pro Lastenpedelec oder E-Lastenfahrradanhänger
Antragsfrist 29. April 2024
Bedingungen der Förderung
  • Die geförderten E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger müssen serienmäßig und neu sein
  • Die Nutzlast muss mindestens 120 kg betragen
  • Die E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger müssen Transportmöglichkeiten bieten, die fest mit dem Fahrrad verbunden sind und die mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad
  • Das geförderte Lastenpedelec oder der E-Lastenfahrradanhänger muss sich in Deutschland befinden
  • Zweckbindungsfrist von 3 Jahren
Keine Förderung
  • Anschaffungen für den Personentransport oder für den privaten Einsatz,
  • Antragstellerinnen und Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist,
  • Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Kommission
ASP

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Referat 525 – Kälte- und Klimatechnik

Frankfurter Straße 29–35

65760 Eschborn

Tel: 06196 9081016

Mail: ELR@bafa.bund.de

Weitere Infos
Antragsstellung Antrag auf Förderung von E-Lastenrädern

Informationsstelle „Fahrradparken an Bahnhöfen"

Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat die Informationsstelle „Fahrradparken an Bahnhöfen“ für Kommunen neu eingerichtet. Die Arbeit aufnehmen. Die Informationsstelle wird Kommunen und andere interessierte Akteure bei der Einrichtung von Fahrradabstellmöglichkeiten an Bahnhöfen unterstützen. Die Anlaufstelle wird von der DB Station&Service AG zunächst bis 2023 betrieben.

Weitere Infos: radparken.info

Studie Fahrradparken an Bahnhöfen

Die Studie greift Handlungsempfehlungen für den flächendeckenden Ausbau der intermodalen Verknüpfung von Fahrrad und Bahn auf. Es wurde der Status Quo von Fahrradabstellanlagen an Deutschlands Bahnhöfen untersucht, bestehende Hemmnisse identifiziert und auf dieser Basis Handlungsempfehlungen auf unterschiedlichsten Ebenen für den flächendeckenden Ausbau von Bike+Ride-Anlagen formuliert. Die Studie wurde hier veröffentlicht: radparken.info/fachinformationen/leitfaeden-studien

Kosten für den Bau und Betrieb von Fahrradparkhäusern

Am 02.12.2021 gab die "Infostelle Fahrradparken an Bahnhöfen" eine Informationsveranstaltung für den Bau und Betrieb von Fahrradparkhäusern an Bahnhöfen. Die Unterlagen geben einen Einblick zu möglichen Kosten für den Bau und Betrieb von Fahrradparkhäusern.

Frau Bartl Ansprechpartnerin
08092 823 554
1.37
 
Landratsamt Ebersberg

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg +49 8092 823 0 +49 8092 823 210 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Servicezeiten des Empfangs
Montag, Dienstag, Mittwoch 7:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag 7:30 - 18:00 Uhr
Freitag 7:30 - 12:30 Uhr

Bitte vereinbaren Sie einen Termin!