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Kläranlage Moosach

Meldung vom 03.07.2023

Antrag der Gemeinde Moosach auf Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von mechanisch-biologisch behandeltem Abwasser aus der Kläranlage Moosach auf Fl.Nr. 543, der Gemarkung Moosach in die Moosach (gehobene Erlaubnis nach § 15 WHG) und Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Regenklärbecken in den Doblbach

Das Landratsamt Ebersberg hat der Gemeinde Moosach mit Bescheid vom 20.06.2023, Az.: 44/641-9 Moosach 26 die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 15 WHG erteilt, vorbehandeltes Abwasser aus der Kläranlage Moosach in die Moosach einzuleiten.

Der wasserrechtliche Bescheid wurde dem Träger des Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt. 

Gemäß Art. 69 Satz 2 BayWG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) wird darauf hingewiesen, dass der wasserrechtliche Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und Plänen außerdem in der Zeit vom 03.07.2023 bis 17.07.2023 bei der Gemeinde Moosach und beim Landratsamt Ebersberg (Untere Wasserrechtsbehörde) zur Einsicht ausliegt.

In dem genannten Zeitraum sind die Unterlagen zudem im Folgenden abrufbar (Art. 27a BayVwVfG).

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der wasserrechtliche Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen, die nicht bekannt waren, als zugestellt.

Bescheid

Antrag

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4

Anlage 5

Anlage 6

Anlage 7

Anlage 8

Anlage 9

Ergänzende Antragsunterlagen