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Niederschlagswasser Baugebiet „Haslach-Westlich Glonntalstraße“, Markt Glonn

Meldung vom 05.12.2023

Antrag auf die gehobene Erlaubnis nach § 15 WHG für das Einleiten von Niederschlagswasser (Abwasser) aus dem Baugebiet „Haslach-Westlich Glonntalstraße“ von einer undurchlässig befestigten Fläche von 2.100 m² auf dem Flurstück Nr. 1655 Gemarkung Glonn in die Glonn

Der Marktgemeinde Glonn wird auf Antrag vom 28.08.2023 die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 15 WHG erteilt, für das Einleiten von Niederschlagswasser (Abwasser) aus dem Baugebiet „Haslach-Westlich Glonntalstraße“ von einer undurchlässig befestigten Fläche von 2.100 m² in die Glonn.

Der Bescheid wurde dem Träger des Vorhabens, der Marktgemeinde Glonn zugestellt.

Gemäß Art. 69 Satz 2 BayWG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) wird darauf hingewiesen, dass der Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und Plänen außerdem in der Zeit vom 05.12.2023 bis 18.12.2023 bei der Gemeinde Glonn zur Einsicht ausliegt. In dem genannten Zeitraum sind die Unterlagen zudem im Folgenden abrufbar (Art. 27a BayVwVfG).

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der wasserrechtliche Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen, die nicht bekannt waren, als zugestellt.

Bescheid

Antragsunterlagen